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Ferienhäuser und -wohnungen in Italien - das gibt es beim Kauf zu beachten

Ihr persönlicher Ratgeber für Auslandsimmobilien

Sie spielen mit dem Gedanken, eventuell für immer oder zumindest zeitweise in der Toskana zu leben? Sie träumen von einer eigenen Immobilie in Italien? Vielleicht möchten Sie sogar ein zusätzliches Einkommen im Sommer durch eine Ferienimmobilie erwirtschaften?

Dann werden Sie sich vielleicht fragen, warum Sie in Betracht ziehen sollten, ein Haus in der Toskana zu kaufen und sonst nirgendwo auf der Welt. Viele Gründe sprechen dafür, einige der wichtigsten haben wir hier zusammengefasst.

 

Ein Ferienhaus kaufen in Italien – was ist zu beachten? der wichtigsten haben wir hier zusammengefasst.

Italien ist dank seiner weltberühmten Bauwerke, Landschaften und Kunstwerke eines der begehrtesten Urlaubsländer in Europa. Die Toskana vereint alle Qualitäten Italiens und ist selbst für die anspruchsvollsten und raffiniertesten Italienliebhaber ein begehrtes Reiseziel.
 

Die Lage der Toskana, das Klima, die Vielfalt ihrer Natur machen es zu einem Paradies, einem Urlaubsziel für alle, die auf der Suche nach Ruhe, Gelassenheit und kulinarischen Genüssen dem Stress entfliehen.

 
Bevor Sie sich für den Kauf einer Immobilie in der Toskana entscheiden, sollten Sie sich eingehend über die anfallenden Nebenkosten informieren, ganz gleich, ob Sie für den Kauf des Hauses über ausreichend Eigenkapital verfügen oder einen Teil des Kaufpreises finanzieren.


Allgemein sollten Sie für die mit dem Kauf verbundenen Nebenkosten ca. 15% des Budgets einkalkulieren. Hinzu kommen die Kosten für eventuelle Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten.

 

Was heißt sanieren/renovieren/restaurieren?

  1. Renovieren heißt, ein Gebäude instand zu setzen: Man beseitigt Spuren der Abnutzung und stellt den ursprünglichen Zustand wieder her. Das kann viel Arbeit bedeuten, heißt aber, dass die Bausubstanz noch in Ordnung ist.
  2. Sanieren hingegen geht deutlich über die Instandsetzung hinaus: “Sanierungsbedürftig” kann heißen, dass ein Gebäude kurz vor der Abbruchreife steht, das Mauerwerk teilweise marode ist, das Gebäude Feuchtigkeitsschäden hat usw. Eine Sanierung schließt erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz mit ein.
  3. Restaurieren meint Maßnahmen zur Erhaltung von Objekten der Kulturgeschichte (also auch erhaltenswerter Gebäude). So spricht man zum Beispiel von “denkmalgerechter Restaurierung”

 

Der Kaufprozess in Italien - Angebot und Vorvertrag

  1. Der Käufer macht dem Verkäufer ein Preisangebot. Sollte der Verkäufer akzeptieren, wird ein Vorvertrag unterschrieben.
  2. Mit dem Vorvertrag ist eine Anzahlung fällig. Sie dient als Sicherheit für beide Parteien: Der Verkäufer hat das Recht, die Anzahlung als Vertragsstrafe zu behalten, wenn der Käufer vom Kauf zurücktreten möchte. Gleichzeitig muss umgekehrt der Verkäufer dem Käufer die doppelte Summe der Anzahlung zurückerstatten, wenn er seine Meinung ändert und sein Haus nicht mehr oder anders verkaufen will.
  3. Der Vorvertrag sollte innerhalb von 10 Tagen beim italienischen Finanzamt registriert werden. Dies kostet rund 100 bis 170 Euro plus 50 Euro bis 80 Euro für Gebührenmarken.

 

Notarvertrag

Innerhalb von ein bis drei Wochen nach der Unterzeichnung des Vorvertrages wird der endgültige Kaufvertrag beim Notar unterschrieben.
Hiermit wird das Besitztum offiziell auf den Käufer übertragen und die restliche Kaufsumme gezahlt oder ein bestätigter Bankscheck überreicht. Fällig werden nun auch Notargebühren, Grunderwerbsteuer und Registergebühr.
Dieser Notarvertrag wird in dreifacher Ausführung erstellt, denn eine Kopie muss beim italienischen Einwohnermeldeamt hinterlegt werden.

 

Die “Nebenkosten”

Außer der Kaufsumme sind beim Hauskauf in Italien diverse “Nebenkosten” zu kalkulieren, die je nach Region variieren können:

  • 22% Mehrwertsteuer. Bei Kauf eines neuen Hauses oder Wohnung muss keine MwSt. entrichtet werden.
  • Grunderwerbsteuer einmalig bei Kauf als Zweitwohnsitz 3 bis 9 % (je nach Gemeinde) und bei Kauf als Erstwohnsitz 1 bis 3% vom Katasterwert. Bei landwirtschaftlich genutztem Grund: 8 bis 10% vom Kaufpreis.
  • Registrierung beim Einwohnermeldeamt (Vorvertrag und dann Notarvertrag) insgesamt rund 150 Euro bis 250 Euro.
  • Notarkosten bis 2,5% des Kaufpreises oder auch eine Pauschale bei kleinen Summen
  • Maklerprovision (inkl. Betreuung bis Hauptvertrag) 2 bis 3 % zzgl. MwSt. (22%), auch hier meist eine Pauschale bei kleinen Summen, normalerweise mindestens € 2000

 

Hauskauf vom Ausland aus?

Wer vom Ausland aus in Italien ein Haus kaufen möchte, muss sich eine italienische Steuernummer (codice Fiscale) zulegen, um Vorvertrag oder Kaufvertrag unterschreiben zu können.

Dieser Artikel stammt von der Firma Martina Immobiliare Italienganznah
Eine große Auswahl geprüfter Ferienimmobilien in Italein finden Sie auf www.italienganznah.com

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